Willkommen zur Meldung der Daten für den Gemeindebetrag

2016 hat das Präsidium des BFP beschlossen, dass sich der Gemeindebeitrag an der Finanzkraft der Gemeinde orientiert. Grundlage dafür ist die Finanzordnung des BFP, die am 27.09.2016 verabschiedet wurde. Das bedeutet, dass die  Mitgliedsgemeinden Ihre beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr über die Eingabemaske dieses Portals bis spätestens 30.06. des aktuellen Jahres melden muss.

Beispiel: Die Gesamteinnahmen aus dem Jahr 2024 werden im Jahr 2025 bis spätestens 30.06.2025 gemeldet. Aufgrund dieser Meldung berechnet sich der monatliche Gemeindebeitrag für das Jahr 2026, der jeweils zum 15. des Monats von der Bundeskasse eingezogen wird. Bei einer fehlerhaften Meldung besteht die Möglichkeit einer Korrekturmeldung im Nachgang (auswählbar in der Eingabemaske).

 

Zurzeit ist keine Eingabe möglich!